Auch privat versicherte Patienten stellen zunehmend fest, dass die Erstattungen vieler Tarife nicht mehr mit den tatsächlichen Kosten moderner Zahnmedizin Schritt halten. Die Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ), auf deren Grundlage privatärztliche Leistungen berechnet werden, wurde seit vielen Jahren nicht grundlegend an die wirtschaftlichen Entwicklungen angepasst.
Dadurch decken die Standardfaktoren der GOZ den tatsächlichen Aufwand moderner Behandlungen in vielen Fällen nicht mehr ausreichend ab. Um weiterhin qualitativ hochwertige Zahnmedizin mit modernen Materialien, aktueller Technik, ausreichend Behandlungszeit und präziser zahntechnischer Versorgung anbieten zu können, kann deshalb eine Anpassung des Abrechnungsfaktors notwendig werden.
Je nach individuellem Versicherungstarif kann es vorkommen, dass private Krankenversicherungen oder Beihilfestellen nicht alle Kosten vollständig übernehmen. Auf die Erstattungsentscheidungen der jeweiligen Versicherung haben wir keinen Einfluss.